Das öffentliche Pfeiferauchen:

Am 29.8.1848 beschloss das Bezirksamt, den Geburtstag des Großherzogs ohne die Bürgerschaft zu feiern. Die Prozession sollte wie immer vom Rathaus in die Kirche führen. Vor dem Rathaus befanden sich Angehörige der Republikanischen Gesellschaft, die öffentlich Pfeiffe rauchten. Dies war ungeheuerlich, da in Lahr, wie auch in anderen Städten, das Rauchen auf den Straßen verboten war. Der offizielle Grund war die Feuergefährlichkeit der Städte und das schlechte Feuerwehrsystem. Doch die Bewohner betrachteten das Verbot als symbolische Geste der Autorität, die sie mit diesem Aufstand brechen wollten. Das war nicht alles: Die rauchende Bürgerschaft zog mit zur Kirche und begleitete den Zug mit Rufen, wie z.B. "es lebe Hecker hoch".

Die Person des Großherzogs war bis zu diesem Tag unangetastet geblieben. Daher war dieser Aufstand besonders provokativ, und die gemäßigte Bürgerschaft antwortete sofort mit einem Beschluß, der am Abend des 31. August im Rappen gefasst wurde. Dieser Beschluß besagt, daß jede Art von Ruhestörung sofort unterdrückt werden und den Behörden gemeldet werden müsse.

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